RS OGH 1988/11/24 8Ob583/88

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Veröffentlicht am 24.11.1988
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Norm

ABGB §451 E
ABGB §880 a B

Rechtssatz

Die Äußerung des aus der Bankgarantie Berechtigten, daß er keinen Abruf aus dieser Garantie mehr machen werde, stellt eine Verzichtserklärung auf die Bankgarantie dar, die in ihrer Wirkung der Rückgabe des Garantiebriefes gleichzusehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0011394

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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