Norm
ABGB §451 ERechtssatz
Die Äußerung des aus der Bankgarantie Berechtigten, daß er keinen Abruf aus dieser Garantie mehr machen werde, stellt eine Verzichtserklärung auf die Bankgarantie dar, die in ihrer Wirkung der Rückgabe des Garantiebriefes gleichzusehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0011394Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.05.2011