RS OGH 1988/11/29 15Os126/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.1988
beobachten
merken

Norm

SGG §12 Abs3 Z2 IIIA
StGB §34 Z4 IIIA

Rechtssatz

Bei der Tätigkeit als "Kurier" innerhalb einer Suchtgiftschmugglerorganisation könnte einer Einwirkung durch Dritte nur dann mildernde Bedeutung von erheblichem Gewicht beigemessen werden, wenn etwa ein gravierendes Abhängigkeitsverhältnis zu einem Auftraggeber vorgelegen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0087998

Dokumentnummer

JJR_19881129_OGH0002_0150OS00126_8800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten