RS OGH 1988/12/1 6Ob705/88

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Veröffentlicht am 01.12.1988
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Norm

ABGB §1488

Rechtssatz

Voraussetzung dafür, daß eine Servitut gemäß § 1488 ABGB durch eine Widersetzlichkeit gegenüber dem Pächter erlischt, ist, daß der Pächter den gesamten Besitz allein ausübt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0034379

Dokumentnummer

JJR_19881201_OGH0002_0060OB00705_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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