RS OGH 1988/12/6 10ObS288/88

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Veröffentlicht am 06.12.1988
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Norm

ASVG §178

Rechtssatz

Wird eine frühere gewerbliche Tätigkeit aufgegeben und ereignet sich vor Ablauf eines Jahres ein Arbeitsunfall im Rahmen einer nach dem BSVG versicherten Tätigkeit, so ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage auch die frühere gewerbliche Tätigkeit zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084394

Dokumentnummer

JJR_19881206_OGH0002_010OBS00288_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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