RS OGH 1988/12/7 8Ob33/88, 8Ob10/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.1988
beobachten
merken

Norm

KO §119 Abs1 A

Rechtssatz

Bei Beschlußfassungen des Konkursgerichtes gemäß § 119 Abs 1 KO über eine andere Verwertungsart ist den Konkursgläubigern kein größeres Rechtsschutzinteresse zuzuerkennen, als den im Sinne des § 120 Abs 2 KO hinsichtlich einer anderen Verwertungsart als der gerichtlichen Veräußerung besonders zu schützenden Absonderungsberechtigten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0065191

Dokumentnummer

JJR_19881207_OGH0002_0080OB00033_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten