RS OGH 1988/12/13 4Ob631/88

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Veröffentlicht am 13.12.1988
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Rechtssatz

Das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsgültigkeit von Verträgen, die ein Notar - insbesondere in Form eines Notariatsaktes - beurkundet hat, ist aber gerade im Hinblick auf § 52 NO gerechtfertigt, der dem Notar besondere Pflichten zur Prüfung aller Gültigkeitsvoraussetzungen auferlegt.Das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsgültigkeit von Verträgen, die ein Notar - insbesondere in Form eines Notariatsaktes - beurkundet hat, ist aber gerade im Hinblick auf Paragraph 52, NO gerechtfertigt, der dem Notar besondere Pflichten zur Prüfung aller Gültigkeitsvoraussetzungen auferlegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0071155

Dokumentnummer

JJR_19881213_OGH0002_0040OB00631_8800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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