Norm
AHG §1 Cd7Rechtssatz
Die Verletzung der Verpflichtung der Gemeinde, die in Geltung stehenden Bebauungspläne im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufzulegen, kann Amtshaftungsansprüche eines Bauwerbers, der durch Beachtung eines in Wahrheit so nicht geltenden Bebauungsplanes einen Schaden erlitten hat, zur Folge haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0050042Dokumentnummer
JJR_19881214_OGH0002_0010OB00033_8800000_002