Norm
ABGB §1152 F1Rechtssatz
Nach h.A. handelt es sich bei dem Ruhegeld trotz des Versorgnungscharakters um Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung und die Betriebstreue.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021510Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017