RS OGH 1988/12/19 Bkv7/88

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Veröffentlicht am 19.12.1988
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Norm

DSt 1872 §14

Rechtssatz

Bei der Frist des § 14 DSt 1872 handelte es sich um eine materiell - rechtliche Frist, weshalb ein vor Ablauf dieser Frist gestelltes Ansuchen um Wiedereintragung in die Liste nicht zurückweisen, sondern abzuweisen ist.Bei der Frist des Paragraph 14, DSt 1872 handelte es sich um eine materiell - rechtliche Frist, weshalb ein vor Ablauf dieser Frist gestelltes Ansuchen um Wiedereintragung in die Liste nicht zurückweisen, sondern abzuweisen ist.

Entscheidungstexte

  • Bkv 7/88
    Entscheidungstext OGH 19.12.1988 Bkv 7/88
    Veröff: AnwBl 1990,196

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0055791

Dokumentnummer

JJR_19881219_OGH0002_000BKV00007_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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