RS OGH 1988/12/20 10ObS327/88, 10ObS121/97k

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Veröffentlicht am 20.12.1988
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Norm

ASVG §253b Abs1 litb

Rechtssatz

Ausfallszeiten sind als nach den deutschen Rechtsvorschriften zurückgelegte Versicherungszeiten für den Erwerb eines Anspruches auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nur zu berücksichtigen, wenn es darum geht, ob am Stichtag 420 für die Bemessung der Leistung zu berücksichtigende Versicherungsmonate erworben sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084303

Dokumentnummer

JJR_19881220_OGH0002_010OBS00327_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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