RS OGH 1989/1/10 10ObS330/88, 10ObS188/89, 10ObS29/99h, 10ObS70/14p, 10ObS119/17y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.1989
beobachten
merken

Norm

ASVG §255 Abs1 A
ASVG §273 Abs1

Rechtssatz

Um beurteilen zu können, ob der Versicherte Anspruch auf eine Pension aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit hat, ist es notwendig, das sogenannte Leistungskalkül des Versicherten, also das Ausmaß seiner Arbeitsfähigkeit festzustellen. Dabei muß unter Berücksichtigung aller Gutachten festgestellt werden, in welchen Punkten und in welchem Maß die Arbeitsfähigkeit des Versicherten gegenüber der eines gesunden Versicherten eingeschränkt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084398

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten