RS OGH 1989/1/10 4Ob606/88

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Veröffentlicht am 10.01.1989
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Norm

ABGB §572
ABGB §871 D
ABGB §901 I4

Rechtssatz

Wollte der Geschenkgeber durch die Schenkung und die mit ihr verbundene rechtliche ( ungeeignete ) Konstruktion die Unteilbarkeit einer Liegenschaft erreichen, so liegt kein Geschäftsirrtum, sondern insoweit ein Irrtum über den "Endzweck der Einigung" im Sinne des § 901 ABGB vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0012440

Dokumentnummer

JJR_19890110_OGH0002_0040OB00606_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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