RS OGH 2010/1/27 9ObA315/88, 1Ob2009/96i, 6Ob225/07t, 7Ob255/09i (7Ob256/09m)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.01.1989
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Norm

EO §379 Abs2 D
  1. EO § 379 heute
  2. EO § 379 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. EO § 379 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014
  4. EO § 379 gültig von 01.10.2000 bis 30.09.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000
  5. EO § 379 gültig von 01.10.1995 bis 30.09.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 519/1995
  6. EO § 379 gültig von 31.07.1929 bis 30.09.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 222/1929

Rechtssatz

Daraus, dass die beklagte Partei - eine Gesellschaft mbH mit Sitz in Österreich - ihr Unternehmen auflöst und das Warenlager veräußert hat, kann eine subjektive Gefährdung des Anspruches des Klägers iSd § 379 Abs 2 EO nicht erschlossen werden; der Kläger hat konkrete Aktivitäten der beklagten Partei mit dem Ziel, den Verkaufserlös dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen oder daraus unberechtigterweise einige Gläubiger zu begünstigen, weder behauptet noch bescheinigt. Die abstrakte Möglichkeit des Entzuges des inländischen exekutionsfähigen Vermögens durch die beklagte Partei reicht zur Annahme einer derartigen Gefährdung nicht aus.Daraus, dass die beklagte Partei - eine Gesellschaft mbH mit Sitz in Österreich - ihr Unternehmen auflöst und das Warenlager veräußert hat, kann eine subjektive Gefährdung des Anspruches des Klägers iSd Paragraph 379, Absatz 2, EO nicht erschlossen werden; der Kläger hat konkrete Aktivitäten der beklagten Partei mit dem Ziel, den Verkaufserlös dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen oder daraus unberechtigterweise einige Gläubiger zu begünstigen, weder behauptet noch bescheinigt. Die abstrakte Möglichkeit des Entzuges des inländischen exekutionsfähigen Vermögens durch die beklagte Partei reicht zur Annahme einer derartigen Gefährdung nicht aus.

Entscheidungstexte

  • RS0005451">9 ObA 315/88
    Entscheidungstext OGH 11.01.1989 9 ObA 315/88
  • RS0005451">1 Ob 2009/96i
    Entscheidungstext OGH 25.06.1996 1 Ob 2009/96i
    nur: Die abstrakte Möglichkeit des Entzuges des inländischen exekutionsfähigen Vermögens durch die beklagte Partei reicht zur Annahme einer derartigen Gefährdung nicht aus. (T1)
  • RS0005451">6 Ob 225/07t
    Entscheidungstext OGH 07.11.2007 6 Ob 225/07t
    Vgl auch; Beis wie T1
  • RS0005451">7 Ob 255/09i
    Entscheidungstext OGH 27.01.2010 7 Ob 255/09i
    Auch; nur T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0005451

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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