RS OGH 1989/1/19 12Os127/88

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Veröffentlicht am 19.01.1989
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Norm

VerbotsG §3f
StGB §283

Rechtssatz

Verwirklicht ein und dasselbe Täterverhalten die Tatbestände nach § 3 f VerbotsG und des Vergehens der Verhetzung nach § 283 (Abs 1 oder Abs 2) StGB, ist es ausschließlich als Verbrechen nach § 3 f VerbotsG zu qualifizieren (scheinbare Konkurrenz aus dem Rechtsgrund der Spezialität).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079757

Dokumentnummer

JJR_19890119_OGH0002_0120OS00127_8800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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