RS OGH 1989/1/24 5Ob644/88, 4Ob17/06p, 2Ob209/20d

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Veröffentlicht am 24.01.1989
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Norm

ABGB §723

Rechtssatz

Die Ausnahmebestimmung des § 723 ABGB schafft eine widerlegbare Vermutung, gilt aber nach herrschender Meinung nur bei einem stillschweigenden Widerruf der zweiten Verfügung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0012802

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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