RS OGH 1989/1/24 4Ob632/88

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Veröffentlicht am 24.01.1989
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Rechtssatz

Die Auffassung, daß Wohnungszusammenlegungen, die zu einer Verbesserung der Zinskategorie führen, nach der Wertung in § 5 MRG ( nützliche Verbesserung ) im Verhältnis unter Miteigentümern als offenbar vorteilhafte Veränderungen anzusehen sind, kann nicht offenbar gesetzwidrig sein.Die Auffassung, daß Wohnungszusammenlegungen, die zu einer Verbesserung der Zinskategorie führen, nach der Wertung in Paragraph 5, MRG ( nützliche Verbesserung ) im Verhältnis unter Miteigentümern als offenbar vorteilhafte Veränderungen anzusehen sind, kann nicht offenbar gesetzwidrig sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0013728

Dokumentnummer

JJR_19890124_OGH0002_0040OB00632_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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