Norm
ABGB §723Rechtssatz
Kein Wiederaufleben des älteren schriftlichen Testaments, wenn der Erblasser das spätere Testament ausdrücklich widerruft. Für eine analoge Anwendung der Vorschrift auf den ausdrücklichen Widerruf besteht kein Anlaß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0012803Dokumentnummer
JJR_19890124_OGH0002_0050OB00644_8800000_002