RS OGH 1989/1/24 5Ob644/88, 2Ob290/97d

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Veröffentlicht am 24.01.1989
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Norm

ABGB §723

Rechtssatz

Kein Wiederaufleben des älteren schriftlichen Testaments, wenn der Erblasser das spätere Testament ausdrücklich widerruft. Für eine analoge Anwendung der Vorschrift auf den ausdrücklichen Widerruf besteht kein Anlaß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0012803

Dokumentnummer

JJR_19890124_OGH0002_0050OB00644_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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