RS OGH 2024/12/18 5Ob2/89; 5Ob39/10m; 5Ob131/17a; 5Ob208/19b; 5Ob78/21p; 5Ob76/21v; 5Ob88/24p

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Veröffentlicht am 24.01.1989
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Norm

GBG §32 Abs1 litb
GBG §94
LiegTeilG §3
  1. LiegTeilG § 3 heute
  2. LiegTeilG § 3 gültig ab 01.05.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2012
  3. LiegTeilG § 3 gültig von 11.06.1955 bis 30.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 39/1955

Rechtssatz

Bleiben Zweifel daran offen, ob eine ausdrückliche Aufsandungserklärung desjenigen, dessen Recht beschränkt, belastet oder aufgehoben werden soll, vorhanden ist, kann in der Abweisung des Antrages auf lastenfreie Abschreibung von Liegenschaftsteilstücken kein Rechtsirrtum erblickt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0060642

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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