Norm
ABGB §835 ARechtssatz
Die gemäß § 63 Abs. 1 lit c der Bauordnung für Wien erforderliche Zustimmung aller Miteigentümer zum Ansuchen um Baubewilligung erstreckt sich auch auf die Vornahme der aus den Bauplänen ersichtlichen Arbeiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0013691Dokumentnummer
JJR_19890124_OGH0002_0040OB00632_8800000_001