RS OGH 1989/1/24 4Ob632/88, 3Ob519/94

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Veröffentlicht am 24.01.1989
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Norm

ABGB §835 A

Rechtssatz

Die gemäß § 63 Abs. 1 lit c der Bauordnung für Wien erforderliche Zustimmung aller Miteigentümer zum Ansuchen um Baubewilligung erstreckt sich auch auf die Vornahme der aus den Bauplänen ersichtlichen Arbeiten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0013691

Dokumentnummer

JJR_19890124_OGH0002_0040OB00632_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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