Norm
ABGB §1162bRechtssatz
Die Entschädigung für einen erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der fiktiven Kündigungsfrist enstandenen weiteren Urlaubsanspruch ist ein Teil der Kündigungsentschädigung, auf die § 1 Abs 3 Z 3 IESG Anwendung findet.Die Entschädigung für einen erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der fiktiven Kündigungsfrist enstandenen weiteren Urlaubsanspruch ist ein Teil der Kündigungsentschädigung, auf die Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer 3, IESG Anwendung findet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Schadenersatz, Ersatzpflicht, Ersatzanspruch, Angestellte, Urlaubsentschädigung, vorzeitige Auflösung, Ende, Austritt, Entlassung, Insolvenzentgeltsicherung, Konkurs, InsolvenzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028576Dokumentnummer
JJR_19890125_OGH0002_009OBS00015_8800000_002