RS OGH 1989/2/2 7Ob509/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.1989
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Rechtssatz

Die bloße Tatsache, daß auf Initiative des Kreditnehmers ein Kredit zwecks Erwerbs einer stillen Beteiligung gewährt wird, kann noch nicht als "Verführung" in dem von P Bydlinski in JBl 1988,205 ff aufgezeigten Sinn verstanden werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0020628

Dokumentnummer

JJR_19890202_OGH0002_0070OB00509_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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