RS OGH 1989/2/21 5Ob11/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1989
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Norm

ABGB §834
WEG §3
WEG §17

Rechtssatz

Die Vollmacht des Verwalters gemäß § 17 ist auf die Liegenschaft betreffende Verwaltungshandlungen beschränkt, die auf eine ( Neu- ) Festsetzung der Nutzwerte abzielende Antragstellung gehört aber überhaupt nicht zur Verwaltung der Liegenschaft, sondern hängt mit der Begründung ( Umgestaltung ) des Wohnungseigentums und damit mit der Abgrenzung der Rechtssphäre der einzelnen Miteigentümer im Verhältnis zueinander zusammen und hat Einfluß auf das Ausmaß aller oder ( im Falle des § 3 Abs 2 Z 2 WEG ) einzelner Miteigentumsanteile.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0013688

Dokumentnummer

JJR_19890221_OGH0002_0050OB00011_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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