Norm
ABGB §177 BRechtssatz
Kein Rekursrecht der Mutter, der die Erziehungsrechte nicht zustehen in Verfahren auf gerichtliche Erziehungshilfe. Eine Rechtsmittellegitimation der Mutter kann auch nicht aus § 178 ABGB abgeleitet werden.Kein Rekursrecht der Mutter, der die Erziehungsrechte nicht zustehen in Verfahren auf gerichtliche Erziehungshilfe. Eine Rechtsmittellegitimation der Mutter kann auch nicht aus Paragraph 178, ABGB abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0006822Dokumentnummer
JJR_19890221_OGH0002_0050OB00512_8900000_001