Norm
EO §81 Z4Rechtssatz
Verstößt der ausländische Exekutionstitel gegen die zwingenden Normen des inländischen Devisenrechts, so widerspricht er der öffentlichen Ordnung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Internationale Abkommen, Zweiseitige AbkommenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0002414Im RIS seit
22.02.1989Zuletzt aktualisiert am
23.01.2024