Norm
ABGB §358 IIIRechtssatz
Bestand zwischen der Verkäuferin und den Käufern keine vertragliche Regelung über das rechtliche Schicksal der dem Treugut zuwachsenden Zinsen, so können die Käufer die bis zur Fälligkeit des Kaufvertrages abgereiften Zinsen sowohl von der Verkäuferin gemäß § 1041 ABGB als auch vom Destinatar des Treuguts zurückfordern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0010422Dokumentnummer
JJR_19890223_OGH0002_0080OB00536_8900000_001