RS OGH 1989/2/23 8Ob536/89

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Veröffentlicht am 23.02.1989
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Norm

ABGB §358 III
ABGB §1041 B5

Rechtssatz

Bestand zwischen der Verkäuferin und den Käufern keine vertragliche Regelung über das rechtliche Schicksal der dem Treugut zuwachsenden Zinsen, so können die Käufer die bis zur Fälligkeit des Kaufvertrages abgereiften Zinsen sowohl von der Verkäuferin gemäß § 1041 ABGB als auch vom Destinatar des Treuguts zurückfordern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0010422

Dokumentnummer

JJR_19890223_OGH0002_0080OB00536_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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