RS OGH 1989/2/23 7Ob523/89, 7Ob600/89, 2Ob577/91, 7Ob2189/96d, 2Ob104/12a, 5Ob152/14k, 5Ob183/16x, 6

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Veröffentlicht am 23.02.1989
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Norm

ABGB §1097

Rechtssatz

Ein Verzicht auf den Ersatz von Aufwendungen, soweit nicht § 10 MRG anzuwenden ist, ist grundsätzlich auch schon im Vorhinein zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0020595

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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