RS OGH 1989/2/28 2Ob127/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1989
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Norm

IPRG §3
ZPO §236 A

Rechtssatz

Begehrt der Beklagte die Feststellung, daß die vom Kläger behaupteten Schadenersatzansprüche nach jugoslawischem Recht zu beurteilen seien, so handelt es sich dabei ausschließlich um die Beurteilung einer einzelnen für den Bestand und die Höhe des Klagsanspruches bedeutsamen Rechtsfrage, die im Sinne des § 3 IPRG von Amts wegen zu erfolgen hat, nicht aber um die Feststellung eines im Lauf des Prozesses streitig gewordenen Rechtsverhältnisses.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0039569

Dokumentnummer

JJR_19890228_OGH0002_0020OB00127_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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