RS OGH 1989/2/28 10Ob504/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1989
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Norm

ABGB §696

Rechtssatz

Soll vereinbarungsgemäß das Recht auf die letzte Werklohnrate erst eintreten, wenn während der Garantiezeit keine Mängel auftreten, handelt es sich nicht um eine auflösende, sondern um eine aufschiebende Bedingung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0012712

Dokumentnummer

JJR_19890228_OGH0002_0100OB00504_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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