Norm
ABGB §696Rechtssatz
Soll vereinbarungsgemäß das Recht auf die letzte Werklohnrate erst eintreten, wenn während der Garantiezeit keine Mängel auftreten, handelt es sich nicht um eine auflösende, sondern um eine aufschiebende Bedingung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0012712Dokumentnummer
JJR_19890228_OGH0002_0100OB00504_8700000_001