RS OGH 1989/3/1 14Os150/88, 13Os114/06y

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Veröffentlicht am 01.03.1989
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Norm

StGB §12 Bb
StGB §12 Bc

Rechtssatz

Die Zurechenbarkeit einer Tatbeteiligung im Sinne der zweiten oder dritten Variante des § 12 StGB wird durch das Ausmaß des Zeitabstandes bis zur Tatausführung nicht aufgehoben (sofern nur letztere ohne die betreffende Beteiligungshandlung nicht bzw nicht so geschehen wäre, wie sie sich tatsächlich ereignete).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0089834

Dokumentnummer

JJR_19890301_OGH0002_0140OS00150_8800000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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