Norm
SGG §12 Abs1 Fall4 IDRechtssatz
Inverkehrsetzen im Sinne des § 12 Abs 1, vierter Fall, SGG erfordert eine Tätigkeit, durch welche die Verfügungsgewalt über ein Suchtgift (unmittelbar) auf einen anderen übertragen wird.Inverkehrsetzen im Sinne des Paragraph 12, Absatz eins,, vierter Fall, SGG erfordert eine Tätigkeit, durch welche die Verfügungsgewalt über ein Suchtgift (unmittelbar) auf einen anderen übertragen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0088150Dokumentnummer
JJR_19890301_OGH0002_0140OS00150_8800000_003