RS OGH 2022/9/27 1Ob718/88, 1Ob121/17a, 2Ob145/22w

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Veröffentlicht am 01.03.1989
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Rechtssatz

Liegt der Schaden im Entstehen einer Verbindlichkeit, kann der Geschädigte, lehnt der Schädiger die Leistung von Schadenersatz ernsthaft und endgültig ab, an Stelle des auf Naturalrestitution gerichteten Befreiungsanspruches Leistung des Interesses an sich selbst begehren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0022672

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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