Norm
ASVG §255 Abs1 DaRechtssatz
Eine (weitere) Voraussetzung für die Verweisung des Versicherten auf eine bestimmte Berufstätigkeit ist, daß er sich auf Grund seines Leistungskalküls der - allenfalls notwendigen - Einschulung unterziehen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084591Dokumentnummer
JJR_19890307_OGH0002_010OBS00035_8900000_002