RS OGH 1989/3/15 9ObA173/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.1989
beobachten
merken

Norm

ABGB §879 Abs1 BIIh
ABGB §1014
ABGB §1157 Abs1
HVG §12

Rechtssatz

Stellt der Arbeitgeber einem von ihm persönlich und wirtschaftlich abhängigen Provisionsvertreter einen (gebrauchten) Lastkraftwagen zu Auslieferungen der verkauften Ware zur Verfügung, verstößt die vertragliche Überwälzung der Reparaturkosten gegen die Fürsorgepflicht und damit gegen die guten Sitten, insbesondere wenn der Lastkraftwagen auf jederzeitiges Verlangen des Arbeitgebers zurückzustellen ist und keine Vereinbarung über die Abgeltung gebrauchswerterhöhender Reparaturen getroffen wurde.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029084

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten