Norm
ABGB §879 Abs1 BIIhRechtssatz
Stellt der Arbeitgeber einem von ihm persönlich und wirtschaftlich abhängigen Provisionsvertreter einen (gebrauchten) Lastkraftwagen zu Auslieferungen der verkauften Ware zur Verfügung, verstößt die vertragliche Überwälzung der Reparaturkosten gegen die Fürsorgepflicht und damit gegen die guten Sitten, insbesondere wenn der Lastkraftwagen auf jederzeitiges Verlangen des Arbeitgebers zurückzustellen ist und keine Vereinbarung über die Abgeltung gebrauchswerterhöhender Reparaturen getroffen wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029084Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.12.2020