Norm
AZG §10Rechtssatz
Die gemäß § 1164 ABGB dispositive Bestimmung des § 1155 ABGB ist auf nicht erbrachte Überstundenleistungen, die unter eine Pauschalvereinbarung fallen, nicht anzuwenden.Die gemäß Paragraph 1164, ABGB dispositive Bestimmung des Paragraph 1155, ABGB ist auf nicht erbrachte Überstundenleistungen, die unter eine Pauschalvereinbarung fallen, nicht anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0051808Dokumentnummer
JJR_19890315_OGH0002_009OBA00056_8900000_002