Norm
UStG 1972 §11Rechtssatz
Nach § 132 a Abs 3 Z 1 BAO entfällt zwar die Belegerteilungspflicht, wenn vom Leistungsempfänger eine Gutschrift erteilt wird. Aber auch diese Bestimmung schafft keine neue Verpflichtung zur Ausstellung einer Gutschrift, sondern regelt nur die Wirkungen einer solchen.Nach Paragraph 132, a Absatz 3, Ziffer eins, BAO entfällt zwar die Belegerteilungspflicht, wenn vom Leistungsempfänger eine Gutschrift erteilt wird. Aber auch diese Bestimmung schafft keine neue Verpflichtung zur Ausstellung einer Gutschrift, sondern regelt nur die Wirkungen einer solchen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0076264Dokumentnummer
JJR_19890315_OGH0002_0030OB00006_8900000_004