Vgl auch; Beisatz: § 48 ASGG (T1) Beisatz: Geht die Initiative zur künftigen Überstundenverweigerung vom Arbeitnehmer aus, kann sich dieser nicht darauf berufen, das Überstundenentgelt sei mangels Erbringung tatsächlicher Überstunden bereits ein Entgeltbestandteil geworden. (T2) Veröff: ecolex 1990,500