RS OGH 1989/3/15 3Ob6/89

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Veröffentlicht am 15.03.1989
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Norm

UStG 1972 §11

Rechtssatz

Weigert sich der leistende Unternehmer, dem Leistungsempfänger auf dessen Verlangen eine Rechnung auszustellen, so kann dieser sich die Grundlage für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs nicht dadurch verschaffen, daß er dem Leistungserbringer ohne dessen Zustimmung eine Gutschrift mit Steuerausweis erteilt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0076260

Dokumentnummer

JJR_19890315_OGH0002_0030OB00006_8900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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