Norm
ABGB §364aRechtssatz
Gehen Immissionen von verschiedenen Störern aus, sind auf die verschuldensunabhängigen Ausgleichsansprüche aus der Haftung nach § 364a ABGB die gleichen Grundsätze anzuwenden wie bei deliktischen Ersatzansprüchen.Gehen Immissionen von verschiedenen Störern aus, sind auf die verschuldensunabhängigen Ausgleichsansprüche aus der Haftung nach Paragraph 364 a, ABGB die gleichen Grundsätze anzuwenden wie bei deliktischen Ersatzansprüchen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0010651Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.09.2012