Norm
ABGB §364aRechtssatz
Gehen Immissionen von verschiedenen Störern aus, sind auf die verschuldensunabhängigen Ausgleichsansprüche aus der Haftung nach § 364a ABGB die gleichen Grundsätze anzuwenden wie bei deliktischen Ersatzansprüchen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0010651Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.09.2012