Norm
GmbHG §2Rechtssatz
Der Abschluss des Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer erfolgt auch im Gründungsstadium durch Beschluss der Gesellschafter, die insoferne mangels anderer Organe der Gesellschaft als Handelnde im Sinne des § 2 Abs 1 GmbHG anzusehen sind.Der Abschluss des Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer erfolgt auch im Gründungsstadium durch Beschluss der Gesellschafter, die insoferne mangels anderer Organe der Gesellschaft als Handelnde im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, GmbHG anzusehen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0059405Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008