Norm
WEG §26 Abs2 Z7Rechtssatz
Gegen die Bestimmung eines Miteigentümers und Wohnungseigentümers zwecks Vornahme der individuellen Zustellung im Sinne des § 26 Abs 2 Z 7 WEG ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig.Gegen die Bestimmung eines Miteigentümers und Wohnungseigentümers zwecks Vornahme der individuellen Zustellung im Sinne des Paragraph 26, Absatz 2, Ziffer 7, WEG ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0036411Dokumentnummer
JJR_19890411_OGH0002_0050OB00028_8900000_001