Norm
ABGB §1096 CRechtssatz
Für den Fall, daß fehlende Zustimmungserklärungen der übrigen Miteigentümer zu baubehördlich bewilligungspflichtigen Veränderungen am Bestandgegenstand vereinbarungsgemäß vom Mieter zu erwirken sind, liegt darin ein bei Vertragsabschluß bereits berücksichtigter Rechtsmangel, für den ein Zinsminderungsanspruch, soweit er sich auf die fehlende Zustimmung der übrigen Miteigentümer stützt, ausgeschlossen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0021392Dokumentnummer
JJR_19890412_OGH0002_0020OB00600_8900000_001