RS OGH 1989/4/18 15Os130/88

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Veröffentlicht am 18.04.1989
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Norm

LMG 1975 §64
StGB §6 A2
StGB §6 F

Rechtssatz

Das Vertrauen in die Richtigkeit der Auskunft einer verläßlichen, fachlich kompetenten Stelle (hier: einer Lebensmittel-Versuchsanstalt) kann im Regelfall nicht als Verstoß gegen eine Sorgfaltspflicht beurteilt werden, weil für den Auskunftsempfänger mangels einer konkreten Ursache, an der Verläßlichkeit der im zugekommenen Mitteilung zu zweifeln, zu deren Überprüfung kein Anlaß besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0066212

Dokumentnummer

JJR_19890418_OGH0002_0150OS00130_8800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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