RS OGH 2013/7/3 4Ob539/89, 7Ob306/99x, 7Ob201/06v, 7Ob31/13d

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Veröffentlicht am 18.04.1989
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Rechtssatz

Keine Haftung nach Kopfteilen im Innenverhältnis, sondern "gestufter" Regress der Solidarverpflichteten untereinander wenn kausales Verhalten mehreren Beteiligten im Verhältnis zu anderen Verpflichteten einheitlich zuzurechnen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0017473

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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