Norm
ABGB §896Rechtssatz
Keine Haftung nach Kopfteilen im Innenverhältnis, sondern "gestufter" Regress der Solidarverpflichteten untereinander wenn kausales Verhalten mehreren Beteiligten im Verhältnis zu anderen Verpflichteten einheitlich zuzurechnen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0017473Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.08.2013