Rechtssatz
Erfolgte die Schadenszuführung nicht bei Erfüllung der den Arbeitnehmer aus dem Arbeitsvertrag treffenden Verpflichtungen, sondern bei Verfolgung eigener Interessen des Arbeitnehmers - Schwarzfahrt mit einem Dienstfahrzeug - kommt die Anwendung des DHG nicht in Betracht. (§ 48 ASGG).Erfolgte die Schadenszuführung nicht bei Erfüllung der den Arbeitnehmer aus dem Arbeitsvertrag treffenden Verpflichtungen, sondern bei Verfolgung eigener Interessen des Arbeitnehmers - Schwarzfahrt mit einem Dienstfahrzeug - kommt die Anwendung des DHG nicht in Betracht. (Paragraph 48, ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0054462Dokumentnummer
JJR_19890419_OGH0002_009OBA00049_8900000_004