Norm
ABGB §364 ARechtssatz
Nicht § 24 Abs 5 BStG, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Bestimmungen des ABGB gelten für von Bundesstraßen ausgehende Immissionen, sobald die Bauführung der Bundesstraße abgeschlossen ist.Nicht Paragraph 24, Absatz 5, BStG, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Bestimmungen des ABGB gelten für von Bundesstraßen ausgehende Immissionen, sobald die Bauführung der Bundesstraße abgeschlossen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0010842Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.04.2015