Norm
LPfG §1 Abs2Rechtssatz
§ 5 der Satzung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages steht der Begründung eines freien Dienstvertrages mit Weisungsfreiheit und weitgehender Aufrechterhaltung der Bestimmungsfreiheit des Rechtsanwaltes nicht entgegen. Ein Einkommen aus einer derartigen Tätigkeit unterliegt § 1 Abs 2 LPfG (§ 48 ASGG).Paragraph 5, der Satzung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages steht der Begründung eines freien Dienstvertrages mit Weisungsfreiheit und weitgehender Aufrechterhaltung der Bestimmungsfreiheit des Rechtsanwaltes nicht entgegen. Ein Einkommen aus einer derartigen Tätigkeit unterliegt Paragraph eins, Absatz 2, LPfG (Paragraph 48, ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0066263Dokumentnummer
JJR_19890419_OGH0002_009OBA00112_8900000_001