RS OGH 2013/4/25 2Ob38/89, 2Ob68/13h

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Veröffentlicht am 25.04.1989
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Rechtssatz

Schadensteilung 1 : 2 zu Lasten eines Fußgängers, der vorschriftswidrig (§ 76 Abs 1 StVO) die Straße überquert und von einem Personenkraftwagenfahrer niedergestoßen wird, der nur die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges zu vertreten hat.Schadensteilung 1 : 2 zu Lasten eines Fußgängers, der vorschriftswidrig (Paragraph 76, Absatz eins, StVO) die Straße überquert und von einem Personenkraftwagenfahrer niedergestoßen wird, der nur die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges zu vertreten hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0058167

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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