Rechtssatz
Schadensteilung 1 : 2 zu Lasten eines Fußgängers, der vorschriftswidrig (§ 76 Abs 1 StVO) die Straße überquert und von einem Personenkraftwagenfahrer niedergestoßen wird, der nur die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges zu vertreten hat.Schadensteilung 1 : 2 zu Lasten eines Fußgängers, der vorschriftswidrig (Paragraph 76, Absatz eins, StVO) die Straße überquert und von einem Personenkraftwagenfahrer niedergestoßen wird, der nur die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges zu vertreten hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0058167Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.07.2013