RS OGH 1989/4/26 3Ob134/88, 5Ob6/01w

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Veröffentlicht am 26.04.1989
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Norm

EO §135
EO §156 Abs2 IVB
EO §156 Abs2 IVC

Rechtssatz

Haben der Verpflichtete und der Mieter beim Abschluß eines Mietvertrages nach Einleitung des Liegenschaftsversteigerungsverfahrens arglistig zusammengewirkt und die dadurch bewirkte Verminderung des Liegenschaftswertes bis nach dem Zuschlag verheimlicht, so können sie sich dem Ersteher gegenüber nicht auf den Mietvertrag berufen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0002711

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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