Gegenteilig; Beisatz: Bereits vor Inkrafttreten des ZivRÄG 2004 bestand in Fällen schwerwiegender Mängel einer Reiseveranstaltung ein durchsetzbarer Anspruch auf Ersatz entgangener Urlaubsfreude. Für diesen Anspruch reicht leichtes Verschulden des Reiseveranstalters aus. (T1); Veröff: SZ 2004/168
Gegenteilig; Beis wie T1; Beisatz: Wie die Höhe der Preisminderung ist auch jene des Schadenersatzes für entgangene Urlaubsfreude einzelfallbezogen. (T2)