RS OGH 1989/5/10 9ObA51/89

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Veröffentlicht am 10.05.1989
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Norm

GehG §30c Abs2 Z1

Rechtssatz

Fehlen bei der Tätigkeit eigentliche krankenpflegerische Verrichtungen "rund um die Uhr", kommt es im Sinne eines kombinatorischen Tatbestandes darauf an, daß dieses fehlende Element durch das besonders intensive Vorliegen der übrigen Merkmale der mit der Ausübung höherer Funktionen verbundenen verantwortungsvolleren Tätigkeit gleichwertig ausgewogen wird. (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0059842

Dokumentnummer

JJR_19890510_OGH0002_009OBA00051_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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